AGB's

der WSL Versicherungsmakler GmbH

1. Geltungsbereich 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der WSL Versicherungsmakler GmbH gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung zwischen der WSL Versicherungsmakler GmbH und dem Kunden für alle Vermittlungsdienstleistungen, Beratungen und sonstigen Aufträge, sowohl online als auch telefonisch. Sie gelten für die Vermittlung von Versicherungen, Finanzierungen und Kapitalanlagen sowie damit üblicherweise einhergehende Geschäfte sowie die im Zeitpunkt dieser Vereinbarung bestehenden und durch die WSL Versicherungsmakler GmbH betreuten Versicherungsverhältnisse, Finanzierungen und Kapitalanlagen. 

2. Umfang und Ausführung des Auftrages 

2.2 Die WSL Versicherungsmakler GmbH berücksichtigt im Rahmen ihrer Tätigkeit nur die auf dem deutschen Markt zugelassenen in- und ausländischen Produktgeber. 

2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Vermittlungs- oder Beratungsleistung, sowie die gegebenenfalls damit verbundene Betreuung. Die WSL Versicherungsmakler GmbH wird im Falle der Vermittlung von Versicherungsprodukten, Finanzierungen und Kapitalanlagen nicht notwendigerweise das preislich günstigste Produkt empfehlen, sondern durch eine Abwägung aller individuell in Betracht kommenden Kriterien das preiswürdigste Produkt zur Auswahl geben.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, der WSL Versicherungsmakler GmbH alle für die Ausführung der zu erbringenden Dienstleistungen und Tätigkeiten notwendigen Unterlagen und Informationen unaufgefordert vollständig, inhaltlich richtig und zeitnah zur Verfügung zu stellen und auf Wunsch schriftlich die Vollständigkeit zu bestätigen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die dem Kunden während der Ausführung des Auftrages im Rahmen der durch die WSL Versicherungsmakler GmbH zu erbringenden Tätigkeiten bekannt werden. 

3.2 Änderungen die Geschäftsführung und die Gesellschafter betreffend sowie wesentliche gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Veränderungen innerhalb des Unternehmens des Kunden wird dieser der WSL Versicherungsmakler GmbH unaufgefordert und zeitnah mitteilen, sofern die WSL Versicherungsmakler GmbH für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung ein berechtigtes Interesse an dieser Information hat. 

4. Datensicherheit und Vertraulichkeit 

4.1 Die Vertragsparteien sind sich gegenseitig auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Stillschweigen über alle Tatsachen verpflichtet, die im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung offenbart werden oder der anderen Partei sonst wie zur Kenntnis gelangen. Ausgenommen sind allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen. 

4.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Wahrung der Vertraulichkeit der ihm von Dritten überlassenen Informationen. 

4.3 Die WSL Versicherungsmakler GmbH ist zum Speichern und zur Weitergabe der Daten und Informationen des Kunden im Rahmen der Erfüllung des Auftrages berechtigt und wird dabei für die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere die vertrauliche Behandlung der vom Kunden überlassenen personenbezogenen Daten Sorge tragen. Die im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen und Tätigkeiten überlassenen Daten, Informationen und Unterlagen werden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Aufgaben sowie zur Rechnungsstellung eingesetzt. Die Weitergabe an Dritte wird nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden erfolgen. Davon ausgenommen ist jedoch die Weitergabe an Versicherer und sonstige Dritte, deren Einbeziehung zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist. 

4.4 Die WSL Versicherungsmakler GmbH ist berechtigt, die anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragserteilung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Sofern eine Zustimmung der Betroffenen (z.B. der Mitarbeiter des Kunden) zur Weitergabe, Speicherung oder Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen der Datenverarbeitung durch die WSL Versicherungsmakler GmbH erforderlich ist, wird der Kunde für die Beschaffung und Weiterleitung der Zustimmung an die WSL Versicherungsmakler GmbH Sorge tragen, sofern nicht zwingende Gründe in der Person des von der Datenverarbeitung Betroffenen oder gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen. 

4.5 Der Kunde erklärt sich mit den heute üblichen Kommunikationsformen (insbesondere E-Mail) einverstanden. Ihm ist bekannt, dass die Versendung von Informationen und Dokumenten Risiken (unbefugte Verschaffung der Daten durch Dritte, Viren etc.) beinhaltet. Die WSL Versicherungsmakler GmbH übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, die dem Kunden oder Dritten aus einer solchen Versendung entstehen können. Sofern der Kunde keine Übersendung von Informationen und Dokumenten wünscht, teilt er der WSL Versicherungsmakler GmbH eine andere Verfahrensweise schriftlich mit. 

5. Vergütung 

5.1 Für die Vermittlung von Versicherungsprodukten, Finanzierungen und Kapitalanlagen erhält die WSL Versicherungsmakler GmbH eine marktübliche Provision von ihren Produktgebern, im Rahmen von Beratungsverträgen ein marktübliches Honorar vom Kunden. 

5.2 Vorbehaltlich einer anderen Regelung sind die von der WSL Versicherungsmakler GmbH ausgestellten Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. 

6. Rechte des Kunden bei Mängeln 

6.1 Die WSL Versicherungsmakler GmbH leistet Gewähr durch Beseitigung eines von der WSL Versicherungsmakler GmbH zu vertretenden Mangels (Nacherfüllung), sofern der Anspruch auf Beseitigung durch den Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Schadens schriftlich geltend gemacht wird.

6.2 Die Gewährleistungsfrist für nicht vorsätzlich herbeigeführte Mängel beträgt 12 Monate ab dem jeweiligen gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7. Haftung, Schadensersatz 

7.1 Die WSL Versicherungsmakler GmbH wird die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Versicherungs- bzw. Finanzmaklers ausüben und leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach den folgenden Grundsätzen. 

7.2 Die WSL Versicherungsmakler GmbH haftet für Schäden, die sich aus einer schuldhaften Verletzung dieser Sorgfaltspflicht ergeben, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Gleiches gilt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von der WSL Versicherungsmakler GmbH beruhen. 

7.3 In sonstigen Fällen haftet die WSL Versicherungsmakler GmbH höchstens in Höhe des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren direkten Schadens. Die Haftung ist bei fahrlässig verursachten Schäden auf 1,35 Mio. € je Schadensfall, bei auf gleichartigen Leistungen und gleichartigen Verstößen beruhenden fahrlässig verursachten Schäden auf insgesamt maximal 4,0 Mio. € jährlich begrenzt. Eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird von der WSL Versicherungsmakler GmbH während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrechterhalten. Übersteigt das vorhersehbare Risiko des jeweiligen Vertrages nach Auffassung einer der Parteien bei Vertragsabschluss die vorstehenden Summen, so wird die WSL Versicherungsmakler GmbH dem Kunden auf dessen Verlangen höhere Haftungssummen anbieten. Die mit einer Erhöhung der Haftungssummen einhergehenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. 

7.4 Die WSL Versicherungsmakler GmbH haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht für regelmäßig vorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und Schäden aus entgangenem Gewinn. 

7.5 Die vorstehenden Beschränkungen gemäß Ziffern 7.2 und 7.3 gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, Schäden aus der Verletzung von Kardinalspflichten und Garantien, sofern diese ausdrücklich als solche bezeichnet sind, sowie für den Ersatz von Verzugsschäden. Dies gilt auch, wenn in diesen Fällen und nach diesen Bedingungen für Dritte gehaftet wird. In diesen Fällen haftet die WSL Versicherungsmakler GmbH unbeschränkt. 

7.6 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht, nicht einwandfrei oder nicht rechtzeitig, und befindet er sich mit der Nachholung in Verzug, so wird die WSL Versicherungsmakler GmbH von den korrespondierenden Leistungsverpflichtungen frei und kann einen angemessenen Schadensersatz verlangen oder eine angemessene Nachfrist zur vollständigen Erfüllung setzen mit der Androhung der fristlosen Kündigung, falls die Nachfrist fruchtlos verstreicht. 

7.7 Die WSL Versicherungsmakler GmbH haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden überlassenen Daten sowie für die Inhalte erbrachter Dienstleistungen und erstellter Gutachten aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Informationen. 

7.8 Schadensersatzansprüche des Kunden können nur binnen einer Ausschlussfrist von 36 Monaten geltend gemacht werden, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs und der Kenntnis des Anspruchsberechtigten von den anspruchsbegründenden Tatsachen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. 

7.9 Die Nachhaftung endet spätestens 36 Monate nach Beendigung der jeweiligen Vertragsbeziehung. Dazu wird die WSL Versicherungsmakler GmbH eine angemessene Frist gewährt. Schlägt die Nacherfüllung der fälligen Leistung trotz mindestens zweier Nacherfüllungsversuche fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung der Vergütung verlangen. 

8. Sonstiges 

8.1 Die Vertragsparteien sind sich gegenseitig - auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Geheimhaltung aller Tatsachen verpflichtet, die im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung offenbart werden oder der anderen Partei sonst wie zur Kenntnis gelangen, sofern es sich nicht um allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen handelt. 

8.2 Mündliche Zusagen sowie Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die WSL Versicherungsmakler GmbH. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst. 

8.3 Für die Aufträge, ihre Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 

8.4 Gerichtsstand ist Köln.

8.5 Sollten einzelne Regelungen oder Teile unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht. Gleiches gilt entsprechend bei Lücken des Vertrages. 

Stand 03.2018

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